


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotelszur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungenetc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen undLieferungen des Hotels.2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächenund Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichenZustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diesausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels anden Veranstalter zustande; diese sind Vertragspartner.2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vomVeranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch füralle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. DieseHaftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer imleistungstypischen Bereich, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit desHotels zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalterverpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehungeines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vomHotel zugesagten Leistungen zu erbringen.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungenvereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für inVerbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen desHotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlicheMehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschlussund Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein fürderartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser dem vertraglichvereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 8% beigewerblichen Nutzern zu verlangen (§ 288 BGB)
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zuverlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können imVertrag schriftlich vereinbart werden.
Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetztenangemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist dasHotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grundvom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oderandere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung desVertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oderfalscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oderZwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahmehat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, dieSicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdenkann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotelszuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2vorliegt.
3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechtsunverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegendas Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten desHotels.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, dievereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietungnicht mehr möglich ist.2. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor demVeranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zumvereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zustellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis- Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart,wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigenVeranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. DemVeranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höherenSchadens vorbehalten.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden;sie bedarf der Zustimmung des Hotels.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl abzüglich 5% wird vom Hotel beider Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wirddie ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächlicheTeilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotelberechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigtenRäume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbarist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels dievereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann dasHotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen,es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlichnicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mitder Bankettabteilung. In diesen Fällen wird der Beitrag zur Deckung derGemeinkosten berechnet.Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassungtechnische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es imNamen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalterhaftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassungdieser Einrichtungen frei.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unterNutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungenan den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters,soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendungentstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3 . Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigeneTelefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafürkann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeigneteAnschlüsse des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnetwerden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen odersonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit dasHotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenständebefinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumenbzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keineHaftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichenAnforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zuverlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sinddie Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotelabzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nachEnde der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt derVeranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und die Lagerung zu Lastendes Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände imVeranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummieteberechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, demHotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar,die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstigeDritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten(z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oderdieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlicherfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sindunwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- undWechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Dessau. Sofern einVertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt undkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als GerichtsstandDessau.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigengelten die gesetzlichen Vorschriften. Gültig ab 1.7.2006
AllgemeineGeschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweiseÜberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kundenerbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowiederen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigenschriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorhervereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch dasHotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zubestätigen.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für denKunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kundenals Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus demHotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung desDritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nichtleistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdes Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche der Vertragsparteienbeträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
5. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunstendes Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei derVertragsanbahnung und positiver Vertrags-verletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmerbereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die vonihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbartenPreise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassteLeistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlicheMehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschlussund Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein fürderartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglichvereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kundenachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungendes Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel demzustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen abZugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglicheZahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsenin Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechendenNachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kundenbleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höherenSchadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigungder rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemesseneVorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe derVorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlichvereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigenForderung gegenüber eine Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertragbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, soist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn derKunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht inFällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zuvertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vomVertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertragzurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotelsauszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht biszum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüberdem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotelsoder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringungvorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel dieEinnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingespartenAufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zuersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90%des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,70% für Halbpension und 60% für Vollpensionarrangements zu zahlen. DemKunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der demHotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Fristschriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseitsberechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nachden vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragedes Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vomHotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nichtgeleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertragberechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grundvom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhereGewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllungdes Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oderfalscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oderdes Zwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme- hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdenkann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotelszuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglichin Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch desKunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmterZimmer.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbartenAnreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühereBereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 11.00 Uhr geräumtzur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurchentstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dassdiesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. DieseHaftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt aufLeistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungenoder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel beiKenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, fürAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbarebeizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schadengering zu halten.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach gesetzlichenBestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises (höchstens3100,00f) sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 770,00f. Geld undWertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 770,00f im Hotelsafeaufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauchzu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nichtunverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oderBeschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichenBestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegenEntgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch keinVerwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf demHotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und derenInhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oderVorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mitSorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung undauf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche,außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oderdieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlicherfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sindunwirksam.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Naumburg.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenfür die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wirddadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigengelten die gesetzlichen Vorschriften. Gültig ab 1.7.2006
Aktuelles
- Musicaldinner --- Broadwaydiva am 01.10.2010
- Sie können bei uns Gutscheine für Übernachtungen oder unser Restaurant bestellen
Veranstaltungen
- So 12.09.2010 - 10:30
Winzerfestbrunch - Fr 17.09.2010 - 11:00
Hubertuswochen - Fr 24.09.2010 - 11:00
Horoskopmenü Waage vom 24.09. - 23.10. - So 26.09.2010 - 10:30
Familienbrunch - Fr 01.10.2010 - 19:00
Musicaldinner


